Geschäftsordnung

Turn- und Sportverein Wallhöfen e.V.

  • §1 Geltungsbereich Öffentlichkeit
  1. Der TSV Wallhöfen e. V. erlässt zur Durchführung von Versammlungen, Sitzungen und Tagungen (nachstehend Versammlungen genannt) diese Geschäftsordnung.
  2. Die Mitgliederversammlungen sind öffentlich. Die Öffentlichkeit ist auszuschließen, wenn auf Antrag ein entsprechender Beschluss gefasst wird.
  3. Alle weiteren Versammlungen sind nicht öffentlich. Die Öffentlichkeit kann zugelassen werden, wenn die Mitglieder der Versammlung dieses beschlossen haben.
  4. Bei Öffentlichkeit von Versammlungen können Einzelgruppen nicht ausgeschlossen werden, es sei denn, die Aufrechterhaltung der Ordnung ist gefährdet.

 

  • § 2 Einberufung

Die Einberufung der Mitgliederversammlung und der übrigen Versammlungen und Gremien des Vereins richtet sich nach den §§ 11, 12, 13 und 15 der Satzung. Die Einladung hat mit einer Frist von drei Wochen durch Aushang in den Schaukästen des Vereinsheims, des Vereinslokals und der Sporthalle und auf der Homepage schriftlich mit Veröffentlichung der Tagesordnung zu erfolgen.

 

  • § 3 Beschlussfähigkeit

Die Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung richtet sich nach § 13 der Satzung.

 

  • § 4 Versammlungsleitung
  1. Die Versammlungen werden vom Vorsitzenden (nachfolgend Versammlungsleiter genannt) eröffnet, geleitet und geschlossen.
  2. Dem Versammlungsleiter stehen alle zur Aufrechterhaltung der Ordnung erforderlichen Befugnisse zu. Ist die ordnungsgemäße Durchführung der Versammlung gefährdet, kann er insbesondere das Wort entziehen, Ausschlüsse von Einzelmitgliedern auf Zeit oder für die ganze Versammlungszeit, Unterbrechung oder Aufhebung der Versammlung anordnen.
  3. Nach Eröffnung prüft der Versammlungsleiter die Ordnungsmäßigkeit der Einberufung, die Anwesenheitsliste, die Stimmberechtigung und gibt die Tagesordnung bekannt. Die Prüfungen können delegiert werden. Über Einsprüche gegen die Tagesordnung oder Änderungsanträge entscheidet die Versammlung ohne Debatte mit einfacher Mehrheit.
  4. Die einzelnen Tagesordnungspunkte kommen in der festgesetzten Reihenfolge zur Beratung und Abstimmung.

 

  • § 5 Worterteilung und Rednerfolge
  1. Bei mehreren Wortmeldungen ist eine Rednerliste aufzustellen. Die Eintragung erfolgt in der Reihenfolge der Wortmeldungen.
  2. Das Wort erteilt der Versammlungsleiter. Die Worterteilung erfolgt in der Reihenfolge der Meldung bzw. Rednerliste.
  3. Teilnehmer einer Versammlung müssen auf Anweisung des Versammlungsleiters den Versammlungsraum verlassen, wenn Tagesordnungspunkte behandelt werden, die sie in materieller Hinsicht persönlich betreffen.
  4. Berichterstatter und Antragsteller erhalten zu Beginn und am Ende der Aussprache ihres Tagesordnungspunktes das Wort. Sie können sich auch außerhalb der Rednerliste zu Wort melden; ihrer Wortmeldung ist vom Versammlungsleiter nachzukommen.
  5. Der Versammlungsleiter kann in jedem Fall außerhalb der Rednerliste das Wort ergreifen.

 

  • § 6 Wort zur Geschäftsordnung
  1. Das Wort zur Geschäftsordnung wird außerhalb der Reihenfolge der Rednerliste erteilt, wenn der Vorredner geendet hat.
  2. Zur Geschäftsordnung dürfen jeweils nur ein Für- und ein Gegenredner gehört werden.
  3. Der Versammlungsleiter kann jeder Zeit, falls erforderlich, das Wort zur Geschäftsordnung ergreifen und Redner unterbrechen.

 

  • § 7 Anträge
  1. Die Antragsberechtigung zur Mitgliederversammlung ist in § 13 und § 14 der Satzung festgelegt. Anträge an die anderen Organe oder Gremien können die stimmberechtigten und beratenden Mitglieder der entsprechenden Organe und Gremien stellen.
  2. Die Frist zur Einreichung von Anträgen ist durch die Satzung § 14) geregelt.
  3. Alle Anträge müssen schriftlich eingereicht werden; sie sollen eine schriftliche Begründung enthalten. Anträge ohne Unterschrift dürfen nicht behandelt werden.
  4. Anträge, die sich aus der Beratung eines Antrags ergeben und diesen ändern, ergänzen oder fortführen, sind ohne Feststellung der Dringlichkeit zugelassen.
  5. Für Anträge auf Satzungsänderung gelten die Bestimmungen des § 11 der Satzung.

 

 

  • § 8 Dringlichkeitsanträge

Für Dringlichkeitsanträge gelten die Bestimmungen des § 13 der Satzung. Über die Dringlichkeit eines Antrags ist außerhalb der Rednerliste sofort abzustimmen, nachdem der Antragsteller gesprochen hat. Ein Gegenredner ist zugelassen.

 

  • § 9 Anträge zur Geschäftsordnung
  1. Über Anträge zur Geschäftsordnung, auf Schluss der Debatte oder Begrenzung der Redezeit ist außerhalb der Rednerliste sofort abzustimmen, nachdem der Antragsteller und ein Gegenredner gesprochen haben.
  2. Redner, die zur Sache gesprochen haben, dürfen keinen Antrag auf Schluss der Debatte oder Begrenzung der Redezeit stellen.
  3. Vor Abstimmung über einen Antrag auf Schluss der Debatte oder Begrenzung der Redezeit sind die Namen der in der Rednerliste noch eingetragenen Redner zu verlesen.
  4. Wird der Antrag angenommen, erteilt der Versammlungsleiter auf Verlangen nur noch dem Antragsteller oder Berichterstatter das Wort.
  5. Anträge auf Schluss der Rednerliste sind unzulässig.

 

  • § 10 Abstimmungen
  1. Die Reihenfolge der zur Abstimmung kommenden Anträge ist vor der Abstimmung deutlich bekannt zu geben.
  2. Jeder Antrag ist vor der Abstimmung nochmals durch den Versammlungsleiter zu verlesen.
  3. Liegen zu einer Sache mehrere Anträge vor, so ist über den weitestgehenden Antrag zuerst abzustimmen. Bestehen Zweifel, welcher Antrag der weitestgehende ist, entscheidet die Versammlung ohne Aussprache.
  4. Zusatz-, Erweiterungs- und Unteranträge zu einem Antrag kommen gesondert zur Abstimmung.
  5. Abstimmungen erfolgen offen. Sind Stimmkarten ausgegeben, sind diese vorzuzeigen. Eine geheime Abstimmung kann durch den Versammlungsleiter angeordnet oder auf Antrag mit einfacher Mehrheit beschlossen werden.
  6. Nach Eintritt in die Abstimmung darf das Wort zur Sache nicht mehr erteilt werden.
  7. Sieht die Satzung nicht anderes vor, entscheidet bei allen Abstimmungen die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen, Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen gelten als nicht abgegeben.

 

  • § 11 Wahlen
  1. Wahlen dürfen nur dann durchgeführt werden, wenn sie satzungsgemäß anstehen, auf der Tagesordnung vorgesehen und bei der Einberufung bekannt gegeben worden sind.
  2. Vor Wahlen ist eine Zählkommission mit drei Mitgliedern zu bestellen, die die Aufgabe hat, die abgegebenen Stimmen zu zählen und zu kontrollieren.
  3. Ein Abwesender kann gewählt werden, wenn dem Wahlleiter vor der Abstimmung die Erklärung vorliegt, aus der die Bereitschaft, die Wahl anzunehmen, hervorgeht.
  4. Vor der Wahl sind die Kandidaten zu fragen, ob sie im Falle einer Wahl das Amt annehmen.
  5. Das Wahlergebnis ist durch die Zählkommission festzustellen, dem Versammlungsleiter bekannt zu geben und seine Gültigkeit ausdrücklich für das Protokoll schriftlich zu bestätigen.
  6. Im Falle eines Ausscheidens von Mitgliedern des Gesamtvorstandes, der Ausschüsse oder der Abteilungen während einer Legislaturperiode, beruft der Gesamtvorstand auf Vorschlag des betreffenden Gremiums ein geeignetes Ersatzmitglied bis zur nächsten satzungsgemäß festgelegten Wahl.

 

  • § 12 Aufgaben der Funktionsträger

Allgemeines:

Der Vorstand kann zu den einzelnen Funktionsträgern einen oder mehrere Stellvertreter bestimmen oder die Stellvertreter werden auf Vorschlag der Mitgliederversammlung gewählt.

Mehrere Stellvertreter sind gleichberechtigte Funktionsträger, die einen Sprecher für ihren Aufgabenbereich bestimmen. Die Aufgabenteilung soll zwischen den Partnern abgesprochen und verbindlich festgelegt werden.

Der geschäftsführende Vorstand kann zur Unterstützung der allgemeinen schriftlichen Arbeiten und anderer wiederkehrender Aufgaben einen hauptamtlichen Geschäftsführer bestimmen. Der Geschäftsführer soll in Absprache mit den gewählten Funktionsträgern insbesondere folgende Aufgaben übernehmen:

  • Erster ständiger Ansprechpartner in allen Vereinsangelegenheiten zu festgesetzten Zeiten
  • Kontrollieren der Durchführung von Beschlüssen aus Versammlungsprotokollen
  • Fertigen und Verteilen von Handzetteln und Plakaten zu Veranstaltungen
  • Erstellen von Berichten und Fotos über Vereinsveranstaltungen
  • Bekanntmachen von Einladungen, Kursen, Fortbildungen usw. durch Aushang und über digitale Medien
  • Kontrollieren der von Übungsleitern und Trainern vorgelegten Teilnehmerlisten auf Vereinsmitgliedschaft
  • Prüfen von Bestellungen und Rechnungen
  • Prüfen der Übungsleiter und Trainerabrechnungen
  • Führen von Schlüssellisten für das Vereinsheim und Sporthalle
  • Anlegen und Führen einer Inventarliste

Arbeitszeit und Vergütung des Geschäftsführers werden vom Vorstand nach den Erfordernissen einvernehmlich festgesetzt und protokolliert.

Nach Bedarf werden weitere Aufgaben übertragen!

 

  1. Vorsitzender
  • Einberufung, Vorbereitung und Leitung von Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen
  • Koordination der Vorstandsarbeit
  • Vertretung des Vereins gegenüber Kommune, Landkreis, Kreissportbund u. ä.
  • Entwicklung von Zielvorgaben für den Verein (als Anregung für Beratungen im Vorstand)
  • Ehrungen, Auszeichnungen, Gratulationen zu besonderen Ehrentagen von Mitarbeitern und Vereinsmitgliedern
  • Gewinnung neuer Mitarbeiter durch Ansprache und Information über Aufgabenbereiche

 

  1. Vorsitzender
  • Vertretung des 1. Vorsitzenden
  • Unterhaltung und Reparaturmaßnahmen der Platzanlage und des Vereinsheims
  • Ehrungen, Auszeichnungen, Gratulationen zu besonderen Ehrentagen von Mitarbeitern und Vereinsmitgliedern
  • Gewinnung neuer Mitarbeiter durch Ansprache und Information über Aufgabenbereiche

 

  1. Sportwart
  • Vorbereitung von sportlichen Veranstaltungen des Gesamtvereins
  • Überwachen „Einsatz von Übungsleitern und Trainern“
  • Überwachen der Gültigkeitsdauer von Qualifikationen für Übungsleiter und Trainer
  • Führen einer Übersicht von Qualifikationen der Übungsleiter und Trainer
  • Hinweis von Fortbildungsmöglichkeiten für Übungsleiter und Trainer
  • Überwachen des Zustands von Sportgerät und Einleitung von Reparatur-maßnahmen
  • Beschaffung neuer Sportgeräte
  • Organisation der Abnahme des Deutschen Sportabzeichens
  • Ansprechpartner bei Wünschen der Sparten
  • Ehrungen, Auszeichnungen, Gratulationen zu besonderen Ehrentagen von Mitarbeitern und Vereinsmitgliedern
  • Gewinnung neuer Mitarbeiter durch Ansprache und Information über Aufgabenbereiche

 

  1. Schatzmeister
  • Vereinsbuchführungen
  • Zahlungen aller Art
  • Kontoführung
  • Verwaltung der Kasse
  • Vorbereitung und Überwachung des Haushaltsplanes
  • Vorlage des Jahreskassenberichtes
  • Bearbeitung von Spenden und Ausstellung von Spendenbescheinigungen
  • Abrechnung mit den Sparten
  • Beitragswesen
  • Mahnverfahren
  • Mitgliederverwaltung
  • Führen von Ehrenlisten (Ehrenmitgliedschaft), Auszeichnung von langjähriger Vereinsmitgliedschaft (25 und 50 Jahre), besondere Leistungen u.s.w.
  • Führen einer Geburtstagsliste
  • Ehrungen, Auszeichnungen, Gratulationen zu besonderen Ehrentagen von Mitarbeitern und Vereinsmitgliedern
  • Gewinnung neuer Mitarbeiter durch Ansprache und Information über Aufgabenbereiche

 

  1. Schriftführer
  • Protokollführung bei Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen
  • Ehrungen, Auszeichnungen, Gratulationen zu besonderen Ehrentagen von Mitarbeitern und Vereinsmitgliedern
  • Gewinnung neuer Mitarbeiter durch Ansprache und Information über Aufgabenbereiche

 

  1. Sozialwart
  • Zuständig für die Versicherungsangelegenheiten des Vereins
  • Bearbeitung des Sachgebiets Haftungs- und Versicherungsfragen,
  • Erfassung und Meldung von Schadensfällen und
  • Betreuung von geschädigten Vereinsmitgliedern.

 

  1. Pressewart
  • Zusammenarbeit mit Tageszeitungen und Wochenblättern
  • Berichte über Vereinsveranstaltungen für die Homepage und Tageszeitung
  • Betreuung (Aktualisierung) der Schaukästen am Waldstadion, beim Vereinswirt und an der Sporthalle
  • Erstellung von Flyern und Plakaten zu Veranstaltungen des Gesamtvereins

 

  1. Jugendwart
  • Einberufung, Vorbereitung und Leitung von Jugendversammlungen
  • Zusammenarbeit mit der Sportjugend in der Sportregion (Osterholz Rotenburg Verden)
  • Informationsweitergabe an Aus- und Fortbildungen der Sportjugend im Verein
  • Vorbereitung bzw. Vermittlung von Ferienfreizeiten
  • Organisation von außersportlichen Veranstaltungen

 

  1. Gerätewart
  • Pflege und einfache Reparaturen der Sportgeräte in Zusammenarbeit mit dem Sportwart

 

  1. Platzwart
  • Organisation der Pflege der Sportanlagen im Waldstadion
  • Vorbereitung der Anlage für Spiele und Wettkämpfe
  • Ausführung kleiner Reparaturen (in Zusammenarbeit mit Helfern)
  • Gestaltung der Anlage (Waldstadion) durch Anpflanzungen u. ä.

 

  1. Spartenleiter
  • Einberufung, Vorbereitung und Leitung von Sitzungen der Sparte
  • Überwachung der Umsetzung von Beschlüssen des Vorstandes
  • Überwachung der Übungsleiterabrechnungen
  • Vertretung der Sparte gegenüber dem Fachverband
  • Vertretung der Sparte bei Verhandlungen aller Art
  • Regelmäßige Zusammenkünfte mit Übungsleitern, Trainern und Mannschaftsführern
  • Entwicklung sportlicher Zielvorstellungen der eigenen Sparte als Diskussionsgrundlage für den geschäftsführenden Vorstand

 

  1. Übungsleiter / Trainer
  • Selbstständige Leitung der Gruppe
  • Führen einer Anwesenheitsliste
  • Selbstständige Abrechnung mit dem Schatzmeister
  • Teilnahme an Gesprächen innerhalb der Sparte
  • Mitwirken bei der Vorbereitung für vereinsinterne Sportveranstaltungen

 

  1. Facilitymanager
  • Reinigung des Vereinsheims im Waldstadion
  • Ausführung kleiner Reparaturen (in Zusammenarbeit mit Helfern)
  • Gestaltung und Pflege der Außenanlage des Vereinsheims durch Anpflanzungen u. ä.

 

 

  • § 13 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr deckt sich mit dem Kalenderjahr.

 

  • § 14 Inkrafttreten

Diese Geschäftsordnung tritt gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 18. Februar 2022 in Kraft.

 

Nachsatz:

Die Geschäftsordnung ist aus Gründen der besseren Lesbarkeit in der männlichen Sprachform abgefasst, sie gilt selbstverständlich auch für „weibliche“ und „divers“ Teilnehmer / Innen.